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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Beitrag/Prämie
In der Schweiz werden die beiden Begriffe oft als Synonyme verwendet, um die Zahlungen der Versicherten und/oder ihrer Arbeitgeber an die verschiedenen Systeme der sozialen Vorsorge zu bezeichnen. Sie stehen im Gegensatz zu den Subventionen und weiteren staatlichen Zuschüssen, welche aus Steuergeldern finanziert werden. Üblicherweise benutzt man den Begriff Beitrag in der Alters- und Hinterlassenenversicherung, der Invalidenversicherung, der beruflichen Vorsorge, der Arbeitslosenversicherung, der Erwerbsersatzordnung und bei den Familienzulagen. Der Begriff Prämie hingegen wird bei der Unfallversicherung und der Krankenversicherung verwendet. Er stammt aus dem privaten Versicherungsrecht und bezeichnet dort die Summe, welche der Versicherungsnehmer dem Versicherer im Austausch gegen die Deckung des versicherten Risikos bezahlt.
Die Beiträge und Prämien werden in der Regel in Abhängigkeit vom Einkommen oder vom Lohn (mit oder ohne Höchstgrenze) festgelegt. Im Gegensatz dazu wird bei den privaten Versicherungen zum Zweck ihrer Berechnung meistens vom versicherten Risiko ausgegangen. Da sie der Finanzierung von Sozialversicherungen dienen, sind die Beiträge und Prämien in drei Bereichen besonderen Bestimmungen unterworfen: Erstens kann der Versicherer sie mit anfallenden Leistungen verrechnen (sofern dadurch das Lebensniveau des Versicherten nicht ungebührlich in Frage gestellt wird). Zweitens kommen sie in den Genuss eines Konkursprivilegs (Forderungen, die der zweiten Klasse zugewiesen werden). Schließlich stellt ihre Veruntreuung durch den Arbeitgeber oder das Unterlassen ihrer Überweisung an die Versicherungseinrichtung ein Delikt dar, welches vom Gesetz speziell geahndet wird. Verweise: AHV/IV Finanzierung der sozialen Sicherheit: Juristische Aspekte Finanzierung der sozialen Sicherheit: Wirtschaftliche Aspekte Versicherungsprinzip Literatur:
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