Wörterbuch
der Sozialpolitik

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Bedürfnisklausel

Unter einer Bedürfnisklausel sind Bestimmungen des Bundes oder eines Kantons zu verstehen, welche die Ausübung gewisser Berufe oder Gewerbe vom Vorhandensein eines entsprechenden Bedürfnisses abhängig machen. Es handelt sich dabei um einen Eingriff in die von der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit, der einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Gegenwärtig wird vor allem im Gesundheitswesen über die Anwendung von Bedürfnisklauseln diskutiert, weil die Statistiken zeigen, dass die Höhe der Gesundheitsausgaben mit der Anzahl der Arztpraxen in einem bestimmten Gebiet korreliert. In Artikel 55a des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) findet sich auch eine entsprechende Gesetzesgrundlage, die den Bundesrat ermächtigt, die Zulassung von Leistungserbringern zur obligatorischen Krankenversicherung für eine Dauer von bis zu 3 Jahren von einem ausgewiesenen Bedürfnis abhängig zu machen. Im Sommer 2002 hat der Bundesrat von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht, indem er einen stark umstrittenen Zulassungsstopp für neue Arztpraxen erließ.

Verweise: Gesundheitskosten Krankenversicherung

Ruedi Spöndlin Stéphane Rossini


Bedarfsprinzip Befas (berufliche Abklärungsstelle)