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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Wiedereingliederung
Bei Sozialhilfe-Revisionen in den 1990er-Jahren haben die Kantone verschiedene Wege gewählt. Die einen haben ihr angestammtes Sozialhilfegesetz abgeändert, während andere ein neues Gesetz zu so genannten Eingliederungseinkommen geschaffen haben. Gemeinsam ist den meisten dieser Revisionen die Erweiterung des Begriffes der materiellen Sozialhilfe durch die Einführung von Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Wiedereingliederung (Integration). Diese Entwicklung muss auf dem Hintergrund der wirtschaftlichen Krise im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts verstanden werden. Man wurde sich damals immer stärker bewusst, dass die herrschende Arbeitslosigkeit nicht nur konjunktureller, sondern auch struktureller Natur war. In diesen Jahren fand eine gewaltige Restrukturierung der Wirtschaft statt, welche trotz einer Verbesserung der Arbeitslage noch nicht beendet ist. Für eine nicht zu unterschätzende Anzahl von Menschen hat der Arbeitsmarkt die integrierende Funktion verloren, die er in der Vergangenheit innehatte. So finden sich diese Personen zunächst von ihrem angestammten beruflichen Leben ausgeschlossen, später vom Arbeitsmarkt und laufen schließlich Gefahr, auch vom sozialen Leben ausgeschlossen zu werden. Deshalb wird seit den 90er-Jahren vom Risiko des sozialen und beruflichen Ausschlusses gesprochen, den es durch die Bereitstellung von Wiedereingliederungsmaßnahmen zu verhindern gilt.
Die ebenfalls in den 90er-Jahren revidierten Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) bringen diese Entwicklung zum Ausdruck. Sie postulieren, dass "die Sozialhilfe, um sozialen Ausschlussprozessen zu begegnen, kompensierende Angebote zum sich verengenden Arbeitsmarkt bereitstellen muss. Materielle Grundsicherung und Beratung im Einzelfall sind mit Maßnahmen zur sozialen und beruflichen Integration zu verbinden." Auch in der der Sozialhilfe in der Regel vorgelagerten Arbeitslosenversicherung wurden Wiedereingliederungsmaßnahmen gesetzlich verankert. Unter dem Titel "Leistungen zur Verhütung und Bekämpfung von Arbeitslosigkeit" bestehen nun so genannte arbeitsmarktliche Maßnahmen auch in diesem Bereich. Verweise: Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) Soziale Arbeit Sozialhilfe (im engeren Sinne) Literatur:
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