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der Sozialpolitik

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Verwandtschaftsrecht

Das Verwandtschaftsrecht umfasst die Gesamtheit der Bestimmungen, welche die Entstehung und die Auswirkungen des Kindesverhältnisses regeln. Mit Ausnahme der Bestimmungen über die Adoption sind die Regeln, welche die Verwandtschaft betreffen, 1978 in Kraft getreten. Das Kindesverhältnis zur Mutter entsteht mit der Geburt oder durch Adoption. Das Kindesverhältnis zum Vater entsteht durch die Ehe mit der Mutter, durch Anerkennung oder durch gerichtliche Feststellung. Die Auswirkungen des Kindesverhältnisses betreffen vor allem die Unterhaltspflicht der Eltern, die elterliche Sorge (einschließlich der Maßnahmen des Kindesschutzes) sowie Verwaltung, Verwendung und Schutz des Kindesvermögens.

Verweise: Elterliche Sorge Familienrecht Unterhaltspflicht

Béatrice Despland


Verwandtenunterstützung(spflicht) Viertes Alter