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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Ausgrenzung
Ausgrenzung ist ein Prozess des Ausschlusses eines Individuums oder einer Gruppe. Zur Ausgrenzung gehören die (Des-)Integration bzw. Vorstellungen von dem, was normal ist, innen und außen, akzeptiert oder nicht akzeptiert. Nebst Merkmalen und Eigenschaften, die zur Ausgrenzung führen, geht es um Zuschreibungen. Wer ausgegrenzt ist, gehört nicht (mehr) dazu, wird stigmatisiert. Stigma bedeutet herkömmlich Brandmal, in der Soziologie mehr Zuschreibung denn Eigenschaft. Goffman (1971) hat den Begriff im Kontext neuerer Interaktionstheorien eingeführt. Negativ bewertete Merkmale (wie vorbestraft) werden einem Individuum zugeordnet, das sozial diskreditiert bzw. ausgegrenzt wird. Die Ausgrenzung stützt sich auf Pauschalisierung. Sie ordnet unterschiedliche Aspekte einer einzigen Kategorie zu. Solche Zuordnungen sind meist plakativ und voller Vorurteile. Von Selbstausgrenzung ist dann die Rede, wenn Individuen oder Gruppen die Eigenschaften und Verhaltensweisen, die ihnen zugeschrieben werden, selbst übernehmen.
Verweise: Abweichendes Verhalten (Devianz) Soziale Disqualifizierung Stigma Literatur:
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