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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Umlageverfahren
Beim Umlageverfahren handelt es sich um ein Finanzierungssystem der Sozialversicherungen (angewendet z.B. bei der AHV/IV, der Krankenversicherung, der Arbeitslosenversicherung). Es zeichnet sich dadurch aus, dass grundsätzlich die Beiträge der erwerbstätigen Versicherten zur Bezahlung der Leistungen an Rentnerinnen und Rentner, Invalide und Hinterbliebene oder andere Berechtigte (wie Kranke) verwendet werden. Es steht damit im Gegensatz zum Kapitaldeckungsverfahren (angewendet vor allem bei der beruflichen Vorsorge). Wenn das Umlageverfahren in Reinform angewendet wird, fallen keine Zinserträge an. Zum Ausgleich von üblichen Defiziten wird das reine Umlageverfahren in der Regel durch das Prinzip der Schwankungsreserven ergänzt: Diese stellen eine Sicherheitsreserve dar, die aus den Überschüssen und Zinserträgnissen der Aktiven von Reserve- oder Ausgleichsfonds gespiesen werden. Damit sollen nicht voraussehbare, aber mögliche (kurzfristige) Defizite ausgeglichen werden.
Bei der AHV/IV ist z.B. als Sicherheitsreserve ein Ausgleichsfonds geschaffen worden (Art. 107 AHV-Gesetz), dessen Mittel in der Regel nicht unter den Betrag einer Jahresausgabe der Versicherung fallen sollten. Aus diesem Fonds ergeben sich Zinserträge, die neben den Beiträgen und den Zahlungen der öffentlichen Hand zu den Einnahmen zählen. Das Umlageverfahren beruht auf der Solidarität zwischen den Generationen. Es geht von einem dauerhaften Bestand der Versicherung aus. Somit ist es grundsätzlich nur bei einer Versicherung anwendbar, bei der eine regelmäßige Erneuerung der Beitragszahlenden garantiert ist (wie es z.B. bei der AHV/IV der Fall ist). Bei der beruflichen Vorsorge hingegen (auch im obligatorischen Teil) ist diese nicht garantiert. Deshalb verlangt Artikel 69 des Bundesgesetzes über die Alters-, Hinterlassenen-, Invalidenvorsorge von den Vorsorgeeinrichtungen, nur auf den vorhandenen Bestand an Versicherten sowie Rentenberechtigten abzustellen, um ihr finanzielles Gleichgewicht zu sichern. Eine Abweichung von diesem Grundsatz der "Bilanzierung in geschlossener Kasse" ist nur unter den strengen Bedingungen möglich, die der Bundesrat ausschließlich für Vorsorgeeinrichtungen von öffentlich-rechtlichen Körperschaften festgesetzt hat: In diesem Falle müssen die Leistungen gemäß BVG durch den Bund, einen Kanton oder eine Gemeinde garantiert werden. Wichtiger Vorteil des Umlageverfahrens: Das System verlangt keine vorgängige Äufnung bedeutender finanzieller Reserven, welche den Unwägbarkeiten der Währungsabwertung unterliegen. Dadurch wird auch die Indexierung der Leistungen vereinfacht. Wichtiger Nachteil des Umlageverfahrens: Die Last der Leistungen wird auf die folgende Generation bzw. die erwerbstätigen Versicherten übertragen, und das System unterlässt eine Nutzung der wichtigen Einnahmequelle, welche aus einer aktiven Anlagepolitik mit einem Teil der Beiträge resultiert. Verweise: AHV/IV Finanzierung der sozialen Sicherheit: Juristische Aspekte Finanzierung der sozialen Sicherheit: Wirtschaftliche Aspekte Kapitaldeckungsverfahren Umlageverfahren (Formen) Internet: Literatur:
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