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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Transferleistungen
Als Transferleistungen werden alle Zahlungen staatlicher Organe bezeichnet, die auf eine Verminderung der Belastung der Haushalte und Privatpersonen abzielen, welche durch das Eintreten bestimmter Bedürfnisse (etwa jener, die mit der Mutterschaft oder dem Alter einhergehen) oder Risiken (etwa Invalidität, Arbeitslosigkeit) entsteht, sofern diese Bedürfnisse und Risiken in den Bereich der "Sozialpolitik" fallen. Zahlungen von privaten Institutionen oder Nichtregierungsorganisation werden einer anderen Kategorie zugerechnet, jener der Hilfe und der wohltätigen Unterstützung.
Um als Transferleistungen betrachtet zu werden, müssen die Leistungen in erster Linie auf dem Grundsatz der Solidarität basieren, was einen Umverteilungsmechanismus voraussetzt. Es besteht zumindest teilweise ein Bruch zwischen der Beteiligung an der Finanzierung der Leistungen und dem Anspruch auf Leistungen. Außerdem muss es sich um finanzielle Leistungen in der Form von Zulagen oder monetären Entschädigungen handeln. Das aus dem öffentlichen Haushalt, das heißt durch Steuereinnahmen finanzierte Stipendium für Schüler und Studierende ist ein Beispiel dafür. Die Solidarität äußert sich meistens, aber nicht ausschließlich in finanzieller Form und im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Situation der betroffenen Personen, der Zahler und Bezüger: Von den Individuen mit höherem Vermögen oder Einkommen wird erwartet, dass sie sich stärker beteiligen bzw. dass sie weniger beziehen als Personen aus bescheidenen Verhältnissen. Doch gibt es weitere Formen der Solidarität, die sich auf den Ausgleich der Risiken (z.B. je nach Art der Tätigkeiten), der Altersgruppen (wenn die Trennung Junge-Betagte aufgehoben wird) oder der Geschlechter stützen. Zweitens muss die Leistung im Rahmen einer der Funktionen erbracht werden, die der Sozialpolitik im weiteren Sinne zugesprochen werden. Was die Schweiz angeht, haben Greppi und Ritzmann (2001) 8 Interventionsfelder der Sozialpolitik aufgeführt: 1. Krankheit und Krankenpflege, einschließlich der Beiträge der öffentlichen Hand an die am Gesundheitswesen beteiligten Institutionen (z.B. Spitäler, psychiatrische Kliniken, Pflegeheime); 2. Invalidität; 3. Alter; 4. Hinterlassene (Witwer- und Witwenschaft); 5. Familie und Kinder (Familienzulagen, Mutterschaftsversicherung, Unterhaltszahlungen, Einrichtungen zur Betreuung von Kindern im Vorschulalter); 6. Arbeitslosigkeit; 7. Wohnungswesen; 8. Fürsorge. In dieser Aufzählung fehlen 9. die Steuerpolitik für Familien und Steuerzahler mit Kindern (Steuerabzüge, in manchen Fällen Steuerkredite, die an den Familienstatus, die Anzahl Kinder und bestimmte Ausgabenkategorien wie jene für die Kinderbetreuung gebunden sind) und 10. die Bildungspolitik (Stipendien und Darlehen für Studierende, Schüler oder Lehrlinge). Verweise: Soziale Sicherheit (allgemeiner Begriff) Literatur:
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