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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Sozialversicherungen (allgemeiner Begriff)
Die Sozialversicherung ist eine deutsche Erfindung des späten 19. Jahrhunderts; ihr Ursprung ist auf Bismarck zurückzuführen, der sowohl das Projekt als auch die Umsetzung dieser Form von sozialer Sicherheit veranlasst hatte.
Die allgemeinen Merkmale der Sozialversicherung sind: - die Verwendung des Konzepts der Versicherung für die soziale Sicherheit; - die obligatorische Zugehörigkeit, unabhängig von der Risikohöhe; - ein gesetzlich verankertes Recht auf Leistungen, wenn ein bestimmtes Risiko eintritt, und die Notwendigkeit gewisser Bedingungen, die das Anrecht auf die Leistung rechtfertigen; - eine Rente, die dem Einkommen der versicherten Person nahe kommt; - eine vom Staat unabhängige Organisation, die aber unter seiner Kontrolle steht; - eine Finanzierung, die die Versicherten, die Arbeitgeber sowie den Staat miteinbezieht, wobei die Beiträge von der Risikohöhe unabhängig sind. Als wegweisende Erfindung ist die Sozialversicherung Teil des Konzepts der sozialen Sicherheit. Verweise: Soziale Sicherheit (allgemeiner Begriff) Versicherungsprinzip Literatur:
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