Wörterbuch
der Sozialpolitik

Suchmaschine
A - B - C - D - E - F - G - H

I - J - K - L - M - N - O - P

Q - R - S - T - U - V-W - XYZ

Sozialstaat

Die Idee des Sozialstaates (Sozialstaatlichkeit) und ihre Verwirklichung betreffen ein Strukturprinzip staatlicher Organisation und Verfassungsgebung. Ihre Anfänge gehen auf die Bestrebungen des Internationalen Arbeitsamtes in der Zwischenkriegszeit, das Programm des New Deal in den Vereinigten Staaten (1935), den Social Security Act Neuseelands (1938) und den Plan Beveridge in Großbritannien (1942) zurück. Die Wurzeln des schweizerischen Sozialstaates liegen im liberalen Humanismus, in der christlichen Sozialethik und in der Arbeiterbewegung. Nach dem Zweiten Weltkrieg entfaltete sich der Sozialstaatsgedanke, begünstigt durch die Erklärung von Philadelphia (1944) und die Aufnahme des Rechts auf soziale Sicherheit in Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (1948), machtvoll in den meisten Rechtsordnungen der Länder, vor allem der westlichen Welt. Diese Verbreitung der Sozialstaatlichkeit folgte allerdings nicht einem einheitlichen Modell, sondern verlief äußerst unterschiedlich, sei es durch die Weiterentwicklung der klassischen Sozialversicherungen (vor allem Deutschland), sei es durch die Einrichtung universeller Sicherungssysteme wohlfahrtsstaatlicher Prägung (vor allem Skandinavien, Großbritannien), sei es durch eine Kombination der beiden Ansätze (vor allem Schweiz, Niederlande) in verschiedenen Ausprägungen und Gewichtungen.
Inhaltlich lassen sich die Konturen der Sozialstaatlichkeit nicht abschließend beschreiben. Die Vorstellungen, was Gegenstand sozialstaatlicher Tätigkeit sein soll, unterliegen im Verlaufe der Zeit Änderungen. Die Sozialpolitik, welche die sozialstaatliche Normierung und Organisation ermöglicht, hat dynamischen Charakter, da sie sich fortlaufend neuen Herausforderungen (Wirtschaftslage, Finanzhaushalte, Bevölkerungsentwicklung) gegenübergestellt sieht. Eine Aufzählung einzelner Sach- und Rechtsgebiete ist daher wenig aufschlussreich, obwohl es einige Materien gibt, die den Kern des Sozialstaates bilden (vor allem Sozialversicherungen, Sozialhilfe, soziales Entschädigungsrecht; Arbeits-, Miet- und Ausbildungsrecht). Die Definition des Sozialstaates setzt daher an seinen Zielen an. Diese liegen in der Verwirklichung sozialer Sicherheit (Schutz vor den Folgen sozialer Risiken) und sozialer Gerechtigkeit (Chancengleichheit und sozialer Ausgleich) durch die Gesetzgebung, um dadurch die Menschenwürde der Einzelnen zu schützen und ihnen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Grundrechte faktisch, nicht nur durch die formelle Gleichstellung vor dem Gesetz, zu ermöglichen.

Verweise: Krise des Sozialstaats Sozialhilfe (im engeren Sinne) Sozialhilfe (im weiteren Sinne) Sozialpolitik Sozialversicherungen (allgemeiner Begriff)

Literatur:

  • Ulrich Meyer-Blaser, Thomas Gächter, "Der Sozialstaatsgedanke", in: Daniel Thürer, Jean-François Aubert, Jörg Paul Müller (Hrsg.), Verfassungsrecht der Schweiz, Schulthess, Zürich 2001, S. 549-563
  • Guy Perrin, Sécurité sociale, Réalités sociales, Lausanne 1993.

    Ulrich Meyer-Blaser


    Sozialrechte Sozialstatistik