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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Sozialhilfe (im engeren Sinne)
Die Sozialhilfe im engeren Sinne (i.e.S.) sichert die Existenz bedürftiger Personen, fördert ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit und gewährleistet die soziale und berufliche Integration. Sie ist für Menschen in Not das letzte Auffangnetz im System der sozialen Sicherheit, wenn weder die Sozialversicherungen noch die Sozialhilfe im weiteren Sinne greifen. Sozialhilfe i.e.S. ist subsidiäre und vorübergehende Hilfe in individuellen Notlagen.
Sozialhilfe i.e.S. ist mehr als materielle Unterstützung. Sie will durch Beratung und Betreuung der Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger auf der Basis von Leistung und Gegenleistung deren soziale und wirtschaftliche Eigenständigkeit wiederherstellen. Die Sozialhilfe i.e.S. hat sich aus der Armenpflege und später aus der Fürsorge entwickelt. Noch immer haftet ihr ein stigmatisierender Ruf an. Viele Menschen, die ein Anrecht auf Unterstützung haben, zögern darum den Weg zum Sozialamt möglichst lange hinaus. In einer vergleichenden Untersuchung der Sozialhilfe in der Schweiz und Kanada durch die OECD hat diese die "archaischen Zugangsbarrieren" in unserem Land beklagt. Dazu gehören auch die Verwandtenunterstützung und die Rückerstattungspflicht. Die Sozialhilfe i.e.S. liegt in der Regel in der Kompetenz der Kantone. In den kantonalen Sozialhilfegesetzen wird festgelegt, wie die Sozialhilfe i.e.S. gewährleistet wird. Die Gemeinden haben die kantonalen Vorgaben umzusetzen. Grundlage für die Sozialhilfe i.e.S. sind die Bundesverfassung, welche die wirtschaftliche Existenzsicherung und die persönliche Hilfe ausdrücklich garantiert, sowie die Richtlinien der SKOS (Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe). Trotzdem sind die Leistungsunterschiede zwischen den Kantonen und selbst innerhalb der Kantone zwischen den Kommunen markant. Neben der öffentlichen Sozialhilfe darf die private Sozialhilfe der Hilfswerke, Selbsthilfegruppen und Nachbarschaftsnetze nicht vergessen werden. Die Zusammenarbeit und Koordination der öffentlichen und der privaten Sozialhilfe ist allerdings noch nicht optimal und bedarf weiterer Verbesserungen. In der Krise der 1990er-Jahre erfährt die Sozialhilfe i.e.S. eine rasch wachsende Belastung. Die ökonomische Entwicklung und die Dynamik auf dem Arbeitsmarkt führen zu einer starken Zunahme von Armut und Bedürftigkeit. Aufgrund von Langzeitarbeitslosigkeit, unsicheren und nicht existenzsichernden Arbeitsverhältnissen ist eine zunehmende Zahl von Menschen auf Unterstützungsleistungen der öffentlichen Sozialhilfe angewiesen. Zudem werden die Lebensformen vielfältiger. Familiäre Beziehungsnetze erweisen sich zunehmend nicht mehr als tragfähig. Die neuen sozialen Risiken sind nicht einfach individueller, sondern struktureller Art, werden aber nur unzureichend abgesichert. Der gesellschaftliche Wandel macht vielmehr Lücken im System der Sozialversicherungen sichtbar. Diese Lücken müssen in zunehmendem Ausmaß durch die Sozialhilfe ausgefüllt werden. Damit wird der Sozialhilfe i.e.S. eine neue Funktion zugewiesen. Sie leistet nun auch komplementäre und dauerhafte Hilfe für Menschen in strukturell geprägten Notlagen. Die Sozialisierung der gesellschaftlichen und individuellen Kosten des Strukturwandels schreitet voran. Die Sozialhilfe läuft Gefahr, die gesamte Last tragen zu müssen. Verweise: Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Sozialhilfe (im weiteren Sinne) Versorgungsprinzip Internet: Literatur:
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