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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Scheidung
Die Scheidung ist die Auflösung des institutionellen Bandes der Ehe. Diese Auflösung erfolgt notwendig gerichtlich. Das geltende Scheidungsrecht bestimmt die rechtlichen Gründe der Scheidung und ihre rechtlichen Folgen. Die Scheidungsfolgen wiederum betreffen im Wesentlichen die Beziehungen zu den Kindern (Unterhaltszahlungen; bei minderjährigen Kindern das Sorge- und Umgangsrecht) und die materiellen Folgen, die sich aus der ehelichen Gemeinschaft ergeben (die Aufteilung des Familienvermögens; die Teilung der Rentenanwartschaften; der Ehegattenunterhalt). Mit dem Übergang vom Schuld- zum Zerrüttungsprinzip - in der Schweiz 1998, in der Bundesrepublik Deutschland 1976 vollzogen - sind sowohl die Scheidungsgründe wie auch die Regelung der Scheidungsfolgen unabhängig von "Vergehen" gegen die Ehe und generell weitgehend unabhängig vom Verhalten im Zusammenhang der Trennung bestimmt. Als materieller Scheidungsgrund gilt jetzt das Scheitern der Ehebeziehung.
Die Trennung und die - wenn Kinder betroffen sind - relative Auflösung der Familie stellen die gerichtliche Regelung der Scheidungsfolgen vor strukturelle Probleme. So bergen die fundamentale Identitätskrise, die die Trennung typischerweise bedeutet, und der Trennungskonflikt zwischen den ehemaligen Gatten ein erhebliches Konfliktpotenzial für die Auseinandersetzungen im Gerichtsverfahren. Diese wiederum bestimmen in erheblicher Weise die Qualität der Nachscheidungsbeziehungen, was insbesondere bei Familien mit Kindern von Bedeutung ist. Die gesellschaftliche Entwicklung geht dahin, das Dilemma der Kündigung der Gattenbeziehung und der Unkündbarkeit der Eltern-Kind-Beziehung im Sinne einer Kontinuität der Eltern-Kind-Beziehung zu lösen. Diese Entwicklung wird dadurch unterstützt, dass mit der Scheidungsrechtsreform von 1998 die gemeinsame elterliche Sorge nach der Scheidung ermöglicht wurde. Verweise: Familienmediation Familienrecht Literatur:
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