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der Sozialpolitik

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Pflegeversicherung

In der Schweiz gibt es keine spezielle Pflegeversicherung, welche für die Betreuung von Menschen aufkommt, die wegen Krankheit, Alter oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Für medizinische Behandlungen und ärztlich angeordnete Pflegeleistungen hat die obligatorische Krankenversicherung (Grundversicherung) aufzukommen. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung haben die Betroffenen hingegen grundsätzlich selbst zu tragen. Es gibt die Möglichkeit, Letztere zumindest teilweise bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abzudecken. Die Prämien dafür sind jedoch sehr hoch. Die entsprechenden Angebote werden denn auch äußerst selten genutzt.
Bei Aufenthalt in einem Pflege- oder Krankenheim ist genau auszuscheiden, welche Kosten der Krankenversicherung belastet werden dürfen und welche nicht. Der Bund hat dazu einen Rahmentarif festgelegt, der zur Anwendung kommt, wenn zwischen dem Heim und den Krankenversicherern kein Tarifvertrag besteht. In Wirklichkeit deckten die Leistungen der Krankenversicherung die effektiven Kosten der ärztlich angeordneten Pflegeleistungen bisher kaum ab. Eine neue Verordnung, die der Bundesrat im Sommer 2002 erlassen hat, verlangt nun aber eine genaue Erfassung dieser Kosten, damit sie vollumfänglich auf die Krankenversicherer abgewälzt werden können. Letztere erwarten deswegen Mehrkosten von jährlich 1,2 Milliarden Franken. Um eine solche Belastung zu vermeiden, schlagen ihnen nahe stehende Kreise die Schaffung einer separaten Pflegeversicherung vor. Dies ist allerdings nicht unumstritten, haben in der Schweiz doch die Ergänzungsleistungen zur AHV/IV weitgehend die Funktion einer (effizienten) Pflegeversicherung übernommen.
Wer von der Spitex oder in einem Pflegeheim betreut wird, hat heutzutage in der Regel zwar erhebliche Kosten zu tragen, welche die Krankenversicherung nicht übernimmt. Da die wenigsten Menschen selbst (vollständig) dafür aufkommen können, erhalten sie dafür jedoch bedarfsabhängige Ergänzungsleistungen zur AHV/IV und allenfalls weitere kantonale und kommunale Zuschüsse. Die Einzelheiten sind örtlich verschieden. Wer über eigenes Vermögen verfügt, hat dieses in der Regel schrittweise weitgehend zu verbrauchen, um in den Genuss dieser bedarfsabhängigen Leistungen zu kommen. Dies führt vor allem in Mittelstandsfamilien immer wieder zu großer Verbitterung, weil die während Jahrzehnten gebildeten Ersparnisse innert weniger Jahre dahinschmelzen. Diese Ersparnisse sind nach der Konzeption des Drei-Säulen-Prinzips aber nicht zuletzt gerade auch für derartige Bedürfnisse vorgesehen.

Verweise: Ergänzungsleistungen zur AHV/IV Krankenheime Krankenversicherung Pflegeheime Soziale Entschädigungssysteme Spitex

Internet:

  • http://www.bsv.admin.ch
  • http://www.seniorennetz.ch

    Literatur:

  • Erwin Carigiet, Jean-Pierre Fragnière (Hrsg.), Hat das Drei-Säulen-Konzept eine Zukunft? - Le concept des trois piliers a-t-il un avenir?, Réalités sociales, Lausanne 2001
  • Hardy Landolt, Der Pflegeschaden, Stämpfli, Bern 2002
  • Hansueli Mösle, "Pflegeheime und Pflegeabteilungen", in: Gerhard Kocher, Willy Oggier (Hrsg.), Gesundheitswesen Schweiz 2001/2002, Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer, Solothurn 2001, S. 172 ff.

    Ruedi Spöndlin


    Pflegeheime Pflegewissenschaft