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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Pensionierung (Rentenalter)
Das Rentenalter ist eine Schlüsselgröße in der Altersvorsorge. Es entscheidet, wann eine Person eine Rente ohne Kürzung (bei Rentenvorbezug), aber auch ohne Zuschlag (bei Rentenaufschub) beziehen kann. Das Rentenalter ist Endpunkt für die allgemeine Beitragspflicht in die AHV. Es ist zudem entscheidend für Vorpensionierungsregelungen in der überobligatorischen beruflichen Vorsorge (Überbrückungsrente). Das Rentenalter führt in der Regel zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Für Männer liegt das Rentenalter seit Einführung der AHV im Jahre 1948 unverändert bei 65 Jahren. Für Frauen wurde es dagegen mehrmals angepasst. 1948 galt grundsätzlich auch für Frauen das Rentenalter 65. Eine Ehepaarrente wurde aber bereits ausgerichtet, wenn der Mann 65, die Frau aber erst 60 Jahre alt war. 1957 wurde das Rentenalter der Frauen auf 63 Jahre und 1964 auf 62 Jahre gesenkt. 1979 wurde das Grenzalter der Frauen für die Ehepaarrente auf 62 Jahre angehoben. Mit der 10. AHV-Revision ist das Rentenalter der Frau in einem ersten Schritt (2001) auf 63 Jahre festgesetzt worden. 2005 wird es auf 64 Jahre erhöht. Mit der 11. AHV-Revision soll eine weitere Erhöhung auf 65 Jahre erfolgen. Die Einführung des Rentenalters 65/65 ist für das Jahr 2009 geplant und wird die Altersjahrgänge 1945 und jünger betreffen. Ein Rentenaufschub ist seit der 1969 eingeführten 7. AHV-Revision möglich. Er wird von weniger als einem Prozent der Versicherten gewählt. Durch die 10. AHV-Revision wurde auch der Rentenvorbezug ermöglicht. Gegenwärtig ist für Männer ein Rentenaufschub von einem bis fünf Jahren, für Frauen von einem Jahr möglich. Von den betreffenden Männern nehmen lediglich rund 7 Prozent diese Möglichkeit wahr. Die Kürzung pro Vorbezugsjahr entspricht 6,8 Prozent der vorbezogenen Rente. Für die 11. AHV-Revision ist eine Flexibilisierung des Rentenalters vorgesehen. Diese besteht im Wesentlichen aus zwei Elementen: Die Kürzung der vorbezogenen Renten wird nach sozialen Kriterien ausgestaltet. Auch ein Teilvorbezug, das heißt der Vorbezug einer halben Rente, wird möglich sein. Der finanzielle Rahmen zur sozialen Abfederung des flexibilisierten Rentenalters ist gegenwärtig noch umstritten. Verweise: AHV/IV Altersrenten Berufliche Vorsorge Vorbereitung auf die Pensionierung Internet:
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