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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Lohnindex
Der Lohnindex gibt Aufschluss über die jährliche Entwicklung der Löhne - zum Nominal- und Realwert (das heißt, nach Abzug der mittels Landesindex der Konsumentenpreise [LIK] errechneten Teuerung) - auf der Ebene der einzelnen Wirtschaftsbranchen. Diese Lohnindikatoren dienen der Konjunkturbeobachtung und der Analyse langfristiger Trends. Der Lohnindex gibt die "reine" Lohnentwicklung innert eines Jahres wieder, das heißt, er misst lediglich die Veränderung von Löhnen, die für Arbeiten konstanter Natur ausbezahlt werden. Lohnveränderungen, die auf eine Zunahme des Anteils höher qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder auf den Stellenwechsel von Beschäftigten in Richtung Branchen mit durchschnittlich höheren Löhnen zurückzuführen sind, werden deshalb außer Acht gelassen (entsprechend dem Konzept des Lohns als "Preis der Arbeit"). Der Lohnindex stellt einen Schlüsselindikator für die Lohnverhandlungen zwischen den Sozialpartnern dar. Außerdem dient er als Grundlage für die Berechnung des AHV-Mischindexes zur Rentenindexierung sowie für die Festlegung des Einkommens der Kantone, und er liefert die notwendigen Informationen für die Anwendung verschiedener Bundesgesetze.
Zwischen 1942 und 1993 wurde die Lohnentwicklung anhand der Lohn- und Gehaltserhebung vom Bundesamt für Industrie, Gewerbe und Arbeit (BIGA, heute seco) berechnet. Nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung im Jahr 1984, das die Versicherungspflicht für alle Erwerbspersonen einführte, erteilte der Bundesrat dem BIGA den Auftrag zur Revision der Lohnstatistik. Das Bundesamt für Statistik (BFS), das diesen Bereich 1995 übernahm, berechnet den Lohnindex seit 1994 anhand der Lohndaten in den rund 130000 Unfallmeldungen, die ihm von der Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung (SSUV) übermittelt werden. Mit der laufenden Revision des Lohnindexes sollen die strukturellen Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt der letzten Jahre berücksichtigt werden können. Ziel der revidierten Lohnentwicklungsstatistik ist es, neben dem Einbezug der Teilzeitarbeitenden und der systematischen Erfassung der hohen Löhne (obligatorische Deklaration der Löhne, die über dem maximal versicherten Verdienst von zurzeit 8900 Franken liegen), ab 2004 auch einen quartalsbezogenen Konjunkturindikator einzuführen. Verweise: Schweizerische Lohnstrukturerhebung (LSE) Internet: Literatur:
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