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der Sozialpolitik

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Krankenversicherung

Typische Leistungen der Krankenversicherung sind die Bezahlung von ärztlichen Behandlungen, Spitalaufenthalten, Medikamenten und Therapien. Ebenfalls zu ihrem Leistungsumfang kann der Erwerbsersatz im Krankheitsfall gehören.
Überall in Westeuropa gilt die Krankenversicherung als öffentliche Aufgabe. In gewissen Ländern (z.B. Großbritannien) erfolgt die Finanzierung der Gesundheitsversorgung aus Steuergeldern. In anderen bestehen Versicherungseinrichtungen, die eine Prämie verlangen. Außer in der Schweiz ist die Prämie fast überall nach der finanziellen Leistungsfähigkeit der Versicherten abgestuft.
In der Schweiz wird die Krankenversicherung von Krankenkassen getragen, die ursprünglich von Berufsverbänden und Selbsthilfeorganisationen gegründet worden sind. Ihre Anzahl ist in den letzten Jahrzehnten stark zurückgegangen, zwischen 1960 und 2001 von über 1000 auf rund 100. 1996 ist ein neues Krankenversicherungsgesetz (KVG) in Kraft getreten: Im Sinne einer sozialen Krankenversicherung ist die Grundversicherung für die gesamte Bevölkerung als obligatorisch konzipiert worden (Prinzip der Universalität). Ihre Leistungen werden von verschiedenen Versicherern auf nicht gewinnorientierter Basis angeboten. Die Leistungen sind bei jedem Versicherer einheitlich, die Prämien unterschiedlich. Es besteht Freizügigkeit, das heißt, die Versicherten können den Versicherer vorbehaltlos wechseln. Damit sollen die Versicherer untereinander im Wettbewerb stehen und haben nach der Konzeption des Gesetzes einen Anreiz, ihre Kosten möglichst tief zu halten.
Die obligatorische Grundversicherung gewährleistet eine umfassende Versorgung, einschließlich aller Leistungen der Spitzenmedizin. Sie erbringt ihre Leistungen auch bei chronischer Erkrankung, bei Mutterschaft und bei Unfällen, sofern die versicherte Person nicht der Unfallversicherung für Arbeitnehmende angehört. Ausgeschlossen sind im Normalfall zahnmedizinische Behandlungen. Nicht obligatorisch ist auch die Absicherung des Erwerbsausfalls im Krankheitsfall. Ein beachtlicher Teil der Bevölkerung ist diesbezüglich ungenügend abgesichert.
Ein Politikum ist die Höhe der Krankversicherungsprämien, die für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen das Maß des Erträglichen überschritten hat. Die Prämien unterscheiden sich zwar von Versicherer zu Versicherer und von Kanton zu Kanton, nicht aber nach Alter und finanzieller Leistungsfähigkeit der Versicherten. Für Bedürftige richtet die öffentliche Hand eine individuelle Prämienverbilligung aus. In vielen Kantonen ist diese jedoch äußerst bescheiden. Gegenwärtig stehen politische Vorstöße auf der Tagesordnung, die Prämienverbilligung auszubauen oder eine sozialere, nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Versicherten abgestufte Finanzierung einzuführen.
Einen Teil der Behandlungskosten haben die Versicherten der schweizerischen Krankenversicherung selbst zu tragen. Durch die Wahl von Versicherungsvarianten mit einer höheren Kostenbeteiligung oder eingeschränkter Arztwahl können sie die Prämie reduzieren.
Nebst der obligatorischen Versicherung werden freiwillige Zusatzversicherungen angeboten. Sie übernehmen vor allem die Finanzierung der Unterbringung in Einer- oder Zweierzimmern im Spital sowie die meist damit verbundene Behandlung durch Kaderärztinnen oder -ärzte oder von alternativen Heilverfahren, der Zahnpflege, von Zahnkorrekturen und Haushalthilfen. Diese Versicherungen unterstehen nicht dem KVG, sondern dem VVG (Versicherungsvertragsgesetz).

Verweise: Grundversicherung (der Krankenversicherung) Hausarztmodell HMO Kostenbeteiligung (in der Krankenversicherung) Leistungskatalog der Krankenversicherung Prämienverbilligung Universalität Zweiklassenmedizin

Internet:

  • http://www.bsv.admin.ch
  • http://www.santesuisse.ch

    Literatur:

  • Gebhard Eugster, "Krankenversicherung", in: Ulrich Meyer-Blaser (Hrsg.), Schweizerisches Bundesverwaltungsrecht, Band Soziale Sicherheit, Helbing & Lichtenhahn, Basel 1998
  • Gerhard Kocher, Willy Oggier (Hrsg.), Gesundheitswesen Schweiz 2001/ 2002, Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer, Solothurn 2001
  • santésuisse (Hrsg.), Handbuch der Schweizerischen Krankenversicherung, Konkordat der Schweizerischen Krankenversicherer, Solothurn 2002.

    Ruedi Spöndlin


    Krankenversicherer Kriminalität