Wörterbuch
der Sozialpolitik

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Arbeitslosigkeit

Der Begriff Arbeitslosigkeit bezieht sich ausschließlich auf die Erwerbstätigkeit, nicht aber auf andere Formen der Arbeit. Damit eine Person als "arbeitslos" gilt, muss sie mindestens drei Bedingungen erfüllen: 1. Arbeitsfähigkeit, das heißt, einer Anstellung dürfen nicht Hindernisse wie Alter, Krankheit, Unfall oder andere Verpflichtungen entgegenstehen; 2. keine Erwerbstätigkeit in der Referenzzeit; 3. Arbeitswilligkeit, bewiesen z.B. durch aktive Stellensuche. Diese Kriterien sind weder vorgegeben, noch lassen sie sich in der Praxis problemlos umsetzen. Zudem erfassen sie vor allem Männer, da Frauen sich bei Entlassungen - gesellschaftlichen Leitbildern entsprechend - eher vom Arbeitsmarkt zurückziehen.
Arbeitslosigkeit manifestiert sich in vier Formen: 1. Tief greifende Verschiebungen im Wirtschaftsgefüge führen zu struktureller Arbeitslosigkeit, wenn vom Niedergang einer Branche Betroffene wegen spezifischer Qualifikation oder mangels Alternative in ihrer Region keine neue Stelle finden. 2. Wirtschaftliche Abschwünge oder Krisen führen zur in der Regel unerwartet und massiv auftretenden konjunkturellen Arbeitslosigkeit, die sich oft zuerst in der Exportwirtschaft bemerkbar macht. Weil sie weitaus am meisten Menschen gleichzeitig erfasst, werden ihretwegen am häufigsten sozialpolitische Maßnahmen ergriffen. Ob der erste oder der zweite Fall vorliegt, bleibt jeweils heftig umstritten. 3. Branchen, die vom Wetter abhängen, kennen - früher ausgeprägter als heute - saisonale Arbeitslosigkeit. 4. Stark an Bedeutung verloren hat die einst erhebliche Fluktuationsarbeitslosigkeit, das heißt die erwerbslose Zeit bei einem schlecht koordinierten Stellenwechsel.
Wegen erheblichen Abgrenzungsproblemen gehören Arbeitslosenzahlen zu den umstrittensten Daten der Statistik. Grundsätzlich stehen zwei Methoden zur Verfügung: 1. labour force surveys mit dem Kriterium aktive Stellensuche (Erwerbslosenstatistik des Bundesamts für Statistik) und 2. die Registrierung beim Arbeitsamt (Arbeitslosenstatistik des seco). Für historische Vergleiche stehen leider nur nach letzterer Methode erhobene Daten zur Verfügung. Diese prägen auch die wirtschafts- und sozialpolitische Debatte. Sie repräsentieren vorwiegend Personen, die sich von der Anmeldung eine Verbesserung ihrer Lage - z.B. Taggelder - versprechen. Vor allem vor dem Obligatorium der Arbeitslosenversicherung, zum Teil aber bis in die jüngste Zeit, sind Frauen und Ausländer statistisch untervertreten geblieben, weil sie gesellschaftlichen Leitbildern folgend in den Haushalt bzw. in ihre Herkunftsländer zurückkehren.
Die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit wurden früher durch verschiedenste Maßnahmen - von Almosen über Naturalverpflegungsstationen, Volksküchen und Arbeiterkolonien bis zu Notstandsarbeiten - gelindert. Seit 1976 stehen die Taggelder der obligatorischen Arbeitslosenversicherung klar im Vordergrund. Neben materiellen verursacht Arbeitslosigkeit bei Betroffenen vor allem bei langer Dauer psychische Probleme. Diesem Aspekt widmen sich kantonale und kommunale Institutionen sowie Hilfsorganisationen.
Die wissenschaftliche und sozialpolitische Debatte dreht sich im Kern seit dem 19. Jahrhundert immer um dieselbe Frage: Wie können unverschuldet und selbstverschuldet arbeitslos gewordene Personen auseinander gehalten werden? Seit dem Ausbau der Arbeitslosenversicherung ist die Kontroverse, ob deren Leistungen allenfalls Arbeitslose von der Stellensuche abhalten und somit die Wiedereingliederung verhindern, dazugekommen (Problem des moralischen Risikos oder moral hazard).

Verweise: Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit (Verfassungsartikel zur) Arbeitsmarkt Beschäftigungspolitik

Internet:

  • http://www.treffpunkt-arbeit.ch

    Literatur:

  • Arbeite wer kann! Travaille qui peut!, Limmat/Éditions d'en bas, Zürich/Lausanne 1996
  • Bernard Degen, "Arbeitslosigkeit", in: Historisches Lexikon der Schweiz, Band 1, Schwabe, Basel 2002, S. 458-461.

    Bernard Degen


    Arbeitslosenversicherung Arbeitslosigkeit (Verfassungsartikel zur)