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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Konsumentinnen- und Konsumentenschutz
Unter Konsumentenschutz versteht man die Gesamtheit von Rechtsvorschriften, die den Konsumenten/Verbraucher vor Missbrauch und Benachteiligung schützt. In der Schweiz ist der Konsumentenschutz seit Beginn des 20. Jahrhunderts von Bedeutung; bereits 1905 wurde mit dem Lebensmittelgesetz eine erste Basis dazu gelegt. Der Konsument soll vor Täuschung und Gefahren im Zusammenhang mit Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen geschützt werden. Vor allem Rechte auf Schutz vor und Hilfe bei materieller Schädigung durch gefährliche Produkte, Beeinträchtigung wirtschaftlicher Interessen, das Recht auf Schadenersatz, Information, Aufklärung, Vertretung und Beratung sind Gegenstand des Konsumentenschutzes.
In der Schweiz wird der Konsumentenschutz sowohl vom Privatrecht als auch vom öffentlichen Recht geregelt. Das Privatrecht regelt die rechtlichen Beziehungen von Bürgern untereinander, wobei die Vertragsbeziehungen zwischen Konsumenten und Lieferanten das Obligationenrecht regelt. Das öffentliche Recht schützt die Verbraucher durch die Umschreibung der Lieferantenpflichten, wobei die Konsumenten nicht selbst rechtliche Schritte ergreifen, um ihre Rechte zu verteidigen. Dies geschieht vielmehr durch die zuständigen kantonalen oder staatlichen Stellen. Im Rahmen der Bundesverfassung unter Artikel 97 wird der Schutz des Konsumenten wie folgt festgelegt (seit dem 1. Januar 2000): Der Bund trifft Maßnahmen zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, er erlässt Vorschriften über die Rechtsmittel, welche die Konsumentenorganisationen ergreifen können; diesen Organisationen stehen im Bereich der Bundesgesetzgebung über den unlauteren Wettbewerb (UWG) die gleichen Rechte zu wie den Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Im Jahre 1965 entstanden durch die Studienkommission für Konsumentenfragen aufgrund ihrer Forderung nach einer Bundesstelle das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (ständige Behördenstelle) und die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen (nichtständiges Beratungsorgan). Dem Eidgenössischen Büro für Konsumentenfragen obliegt die Aufgabe, die Konsumenteninteressen, den Konsumentenschutz sowie das Funktionieren des Marktes zu fördern. Die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen ist das Konsultativorgan des Bundesrates sowie der Departemente und ihrer Ämter in allen Belangen, welche die Konsumentenpolitik betreffen. Im Bundesgesetz Artikel 9 wird festgelegt, dass der Bundesrat die Eidgenössische Kommission für Konsumentenfragen bestellt, in der die Konsumenten, die Wirtschaft und die Wissenschaft vertreten sind. Sie berät den Bundesrat und die Departemente in Angelegenheiten, die die Konsumenten betreffen, und fördert die partnerschaftliche Lösung von Konsumentenfragen. In der Schweiz existieren 3 Verbraucherverbände: 1961 gründeten 13 Frauenzentralen und 11 gesamtschweizerische Frauenverbände das Konsumentinnenforum der deutschen Schweiz und des Kantons Tessin. 1964 wurde der vom Konsumentinnenforum und von der Commission Romande des Consommatrices getragene Konsumentenbund gegründet. Im selben Jahr errichtete die Aktionsgemeinschaft der Arbeitnehmer und Konsumenten (vor allem Gewerkschaften und Angestelltenverbände) die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS). Die SKS begann gleich zu Beginn ihres Bestehens als erste Institution, Waren und Dienstleistungen zu testen, was massive Kritik von verschiedener Seite auslöste (Prozessandrohung, Zeitungsverlag warnte davor, die Tests abzudrucken); für die Konsumentinnen und Konsumenten waren diese Informationen jedoch eine wichtige Orientierungshilfe. Aufgabe der SKS ist ihre Stellungnahme zu zahlreichen Themen, Problemen und Missständen, sie verhandelt mit dem Bundesrat oder Unternehmungen und setzt sich im Parlament oder bei Vernehmlassungen (z.B. Verordnung zum Konsumkreditgesetz) für die Rechte der Konsumentinnen und Konsumenten ein. Die SKS arbeitet unabhängig von Wirtschaft, Unternehmen und Politik. Sie vertritt ausschließlich und unabhängig die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten: Sie setzt sich für gesunde, ökologisch und ethisch verantwortbare Lebensmittel, für bezahlbare und sozial verträgliche Kosten im Gesundheitswesen ein. Weiter engagiert sie sich im Bereich der Energie für Nachhaltigkeit, den sorgfältigen Umgang mit nicht erneuerbaren Ressourcen und verlangt einen sinn- und maßvollen Einsatz der neuen Technologien ohne gesundheits- und umweltbeeinträchtigende Nebenwirkungen. Wichtig sind ihr weiter Wahlfreiheit, Transparenz und Vergleichbarkeit im Dienstleistungsbereich. In letzter Zeit fordert die SKS im Rahmen der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2007 einen besseren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten vor allem in den Bereichen des Täuschungs- und Gesundheitsschutzes sowie der Deklarationspflicht. Dies im Zusammenhang mit dem expliziten Verzicht von Gentechnik in der Tierzucht, bei den Futtermitteln und im Pflanzenbau. Ebenso wird eine vollständige Deklaration von importierten Lebensmitteln verlangt, welche mit in der Schweiz verbotenen Produktionsmitteln hergestellt wurden. Verweise: Konsum
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