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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Kindesschutz (Maßnahmen)
Der Kindesschutz umfasst erzieherische Normen und rechtliche Regeln zum Schutz des Kindes im Hinblick auf seine psychische, soziale und physische Entwicklung. Bei Vernachlässigung, physischer oder psychischer Misshandlung sowie sexueller Ausbeutung wird entweder auf administrativer Grundlage durch die zuständigen Behörden (Jugenddienst/Jugendamt) oder aufgrund einer richterlichen Anordnung interveniert. Im zweiten Fall hat die Gerichtsbehörde die Befugnis, in Anwendung der Bestimmungen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches und des kantonalen Rechts eine Maßnahme zum Schutz des Kindes durchzusetzen. Dabei kann es sich um eine Beistandschaft zur Unterstützung der Erziehungsarbeit, um Sorgerechtsentzug oder auch um Ernennung eines Vormunds handeln. Strafrechtliche Maßnahmen werden eingeleitet, falls eine strafbare Handlung im Sinne des Strafgesetzbuches vorliegt.
Literatur:
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