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der Sozialpolitik

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Kindesmisshandlung

Was heute als Kindesmisshandlung bezeichnet wird, gehörte viele Jahrhunderte zum "normalen" Alltag und zur Biografie vieler Kinder: Körperstrafen, Züchtigungen, Kindstötung, sexuelle Übergriffe, Kinderarbeit usw. Erst in den 1960er-Jahren haben amerikanische Kinderärzte begonnen, vom "Syndrom des geschlagenen Kindes" zu sprechen und intensive Forschung zu betreiben.
Wenn es sich bei der ursprünglichen Behandlung des Problems vor allem um schwere körperliche Verletzung handelte, hat man bald festgestellt, dass die Grenzen fließend sind: von der so genannt gesunden Ohrfeige über die "wohlverdiente" Tracht Prügel bis hin zu psychischer Gewalt, sexueller Ausbeutung und Vernachlässigung.
In einem weiten Sinn versteht man heute unter Kindesmisshandlung die nicht zufälligen, bewussten oder unbewussten, gewaltsamen körperlichen und/oder psychischen Schädigungen, die zu Verletzungen und/oder Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tode führen können und die das Wohl und die Rechte der Kinder beeinträchtigen oder bedrohen.
Um dem Gegenstand gerecht zu werden, empfiehlt es sich jedoch, die einzelnen Formen von Misshandlungen genauer zu definieren und zu umschreiben:
- Körperliche Misshandlungen: betreffen sämtliche körperlichen Übergriffe auf Kinder (ausschließlich der sexuellen Ausbeutung). Dazu gehören insbesondere Schläge mit den Händen oder mit Gegenständen, aber auch Fußtritte, Reißen an den Haaren, Verbrennungen, Vergiftungen und das Schütteln usw. Nicht jede körperliche Misshandlung hinterlässt körperlich diagnostizierbare Verletzungen.
- Psychische Misshandlungen: sind andauernde feindliche, abweisende oder ablehnende Haltung, Äußerungen, Handlungen und Unterlassungen, die das Kind terrorisieren, herabsetzen und demütigen, isolieren, überfordern und ihm das Gefühl der Wertlosigkeit oder der Minderwertigkeit vermitteln.
- Sexuelle Ausbeutung und Übergriffe: wenn ein Kind von einem Erwachsenen oder älteren Jugendlichen als Objekt der eigenen sexuellen Bedürfnisse benutzt wird, wenn sich Erwachsene bewusst und absichtlich am Körper eines Kindes befriedigen oder sich von Kindern befriedigen lassen (vgl. auch Kinderprostitution).
- Vernachlässigung: ist dann gegeben, wenn Kinder in ihrer Entwicklung beeinträchtigt oder geschädigt werden dadurch, dass ihnen nicht die notwendige Aufsicht (Schutz), nicht die notwendige Fürsorge (Ernährung, Pflege) und nicht die nötige geistige, soziale, emotionale und motorische Anregung gewährt wird.
Die strukturelle Gewalt gegen Kinder findet (auch) in der Fachliteratur oft keine Erwähnung. Kinder sind jedoch nicht nur Opfer direkter (personaler) Gewalthandlungen, sondern auch von gesellschaftlichen Strukturen, die als kinderfeindlich oder zumindest als nicht kinderverträglich zu bezeichnen sind (z.B. Straßenverkehr, Umweltverschmutzung, Armut usw.).
Von Misshandlungen können grundsätzlich alle Menschen betroffen werden. Besonders gefährdet sind aber vorwiegend jene Personen(gruppen), die als "schwächer" wahrgenommen werden: Kinder, Alte, Behinderte usw.

Verweise: Gewalt Kinder-Prostitution Kinderrechte

Internet:

  • http://www.kinderschutz.ch

    Literatur:

  • Arbeitsgruppe Kindesmisshandlung, Kindesmisshandlungen in der Schweiz. Bericht zuhanden des Vorstehers des Eidg. Departements des Innern, EDMZ, Bern 1992
  • Mary E. Helfer, Ruth S. Kempe, Richard D. Krugman (Hrsg.), Das misshandelte Kind, Suhrkamp, Frankfurt am Main 2002.

    Franz Ziegler


    Kinderzulagen Kindesschutz (Maßnahmen)