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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Internationales Recht (übergeordnetes Recht)
Gemäß diesem Prinzip steht das Recht der internationalen Verträge über dem internen Recht. In diesem Sinne muss ein Staat die Verpflichtungen, die er durch einen Vertrag eingegangen ist, ohne Rücksicht auf die spezifische Ausprägung seines eigenen Rechts respektieren. Man unterscheidet in dieser Hinsicht zwei Arten von Verträgen: Es gibt internationale Verträge, die mit dem Begriff self-executing bezeichnet werden. Deren Bestimmungen sind in jedem Vertragsstaat ohne vorgängige Verabschiedung von internen Regeln direkt anwendbar. Dies setzt einen hohen Grad der Präzision der Bestimmungen voraus, damit diese als Grundlage zur Lösung besonderer Fälle dienen können. Davon unterscheiden sich jene Verträge, die mit dem Begriff executory umschrieben werden und die in den Mitgliedstaaten erst nach der Verabschiedung entsprechender interner Bestimmungen anwendbar sind.
Verweise: Europäische(n) Union (Reglementierung der) Konvergenz (in der Europäischen Union)
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