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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Gewerkschaften
Gewerkschaften sind Vereinigungen von unselbständig Erwerbstätigen, welche hauptsächlich der Vertretung ihrer individuellen und kollektiven, betrieblichen und beruflichen, oft auch ihrer gesellschaftlichen und politischen Interessen dienen. Dabei wird unterschieden zwischen Verbänden, welche nur Angehörige eines bestimmten Berufsstands umfassen (Berufsverbände, Standesorganisationen), und solchen, die Erwerbstätige eines oder mehrerer Wirtschaftszweige organisieren (Industriegewerkschaften, interprofessionelle Gewerkschaften). Hinzu kommen Verbände, die nur Beschäftigte eines einzelnen Unternehmens organisieren (Hausverbände). Zuweilen werden auch nur solche Organisationen als Gewerkschaften bezeichnet, "deren Vertretungsanspruch sich auf alle Arbeitnehmerinnen und -nehmer eines Organisationsbereichs" (Unternehmen, Branche) bezieht (Fluder 1996, 10). Berufsverbände und Angestelltenorganisationen sind von dieser Definition ausgeschlossen.
Diese Eingrenzung verweist darauf, dass Gewerkschaften in der Schweiz wie im übrigen Kontinentaleuropa in der Blütezeit des Industriekapitalismus als Teile der sozialistisch orientierten Arbeiterbewegung entstanden. Ziel war nicht die bloße materielle Besserstellung einzelner organisierter Gruppen von Lohnabhängigen, sondern eine Gesellschaft, welche den Bedürfnissen aller Arbeitenden gerecht werden sollte. Unter diesen Vorzeichen wurde 1880 der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) als erster Dachverband gegründet. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstanden Richtungsgewerkschaften katholischer, evangelischer und freisinniger Orientierung, die sich vom SGB abgrenzten, sowie politisch neutrale Verbände vor allem von Angestellten. Ab Mitte des 20. Jahrhunderts wurde der Konflikt zwischen Kapital und Arbeit zunehmend gesamtarbeitsvertraglich geregelt, und die Gewerkschaften wurden wie die wirtschaftlichen Interessenverbände systematisch in die Formulierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik einbezogen. Damit verbunden war ein Funktionswandel hin zu einem zentralen Ordnungsfaktor im wohlfahrtsstaatlichen Kapitalismus. Der Streik als Mittel zur Interessendurchsetzung verlor an Bedeutung. Seit den 90er-Jahren ist, unter dem Einfluss der neuen sozialen Bewegungen und in einem von neoliberalen Tendenzen geprägten schwierigeren Umfeld, eine Neigung hin zu einem konfliktiveren Auftreten festzustellen. Die meisten Gewerkschaften erfüllen heute eine Vielzahl von Funktionen. Neben der kollektiven Interessenvertretung in Betrieben, gegenüber Branchenverbänden der Arbeitgeber und in der Politik ist dies die Hilfestellung für Mitglieder bei individuellen Problemen am Arbeitsplatz. Hinzu kommen Dienstleistungen, von denen nur Mitglieder profitieren (Vergünstigungen, Weiterbildungsangebote). Solche individuellen Anreize spielen neben Argumenten der Solidarität und neben der Teilhabe an einem teils regen Vereinsleben eine wachsende Rolle bei der Mitgliederwerbung. Vom wirtschaftlichen Strukturwandel (Tertiarisierung) sowie von Abbautendenzen in den relativ gut organisierten Staatsbetrieben sind die Schweizer Gewerkschaften stark betroffen. Mit mehreren Verbandsfusionen in den 90er-Jahren und mit dem Vorstoß in neue Organisationsfelder im Dienstleistungssektor wird versucht, die Folgen des Mitgliederschwundes aufzufangen. Offen bleibt, wie mit überwiegend nationalen Organisationsstrukturen der zunehmenden Internationalisierung des Kapitals begegnet werden kann. Verweise: Arbeiterbewegung Arbeitsbeziehungen Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB) Sozialpartnerschaft Travail.Suisse (ehem. Christlichnationaler Gewerkschaftsbund) Internet: Literatur:
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