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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Familienpolitik
Ursprünglich diente Familienpolitik bevölkerungspolitischen Interessen. Im Zeitalter der Industrialisierung sollte die Familie als Institution geschützt und erhalten werden, dem moralischen Zerfall, der sich durch die Ausbreitung des Massenelends ergab, wollte man entgegenwirken. Heutzutage wird Familienpolitik im Wesentlichen als materielle Kompensation der Folgen und Lasten, die sich durch die Familiengründung ergeben, verstanden. Teilweise verbindet sich Familienpolitik mit einer Politik der Gleichstellung der Frau. Moralische und bevölkerungspolitische Zielsetzungen spielen keine, allenfalls nur noch eine geringe Rolle.
Gegenüber anderen Haushaltsformen erleiden Familien, als Gemeinschaften von Eltern und wirtschaftlich unselbständigen Kindern, einen deutlichen Kaufkraftverlust: Zum einen haben Familien einen höheren Lebenshaltungsbedarf als andere Haushalte, zum anderen wird wegen der Wahrnehmung von Betreuungsaufgaben und Erziehungsverpflichtungen der Erwerbsgrad der Eltern eingeschränkt (wobei das meistens für die Frau gilt). Da aber die Familie unentbehrliche Funktionen ausübt, sollten die mit der Kinderbetreuung und Kindererziehung entstehenden Lasten teilweise kompensiert werden, so die Begründung für Familienpolitik. Ebenso könne Familiengründung auch nicht das Privileg einkommensstarker Gruppen sein, so die Sicht der Sozialdemokratie, die die Möglichkeit zur Familiengründung auch als soziales Grundrecht ansieht. Die familienpolitischen Instrumente sind vielfältig: Sie reichen von direkten Subventionen (Kinderzulagen) über indirekte Subventionen (Verbilligungen öffentlicher Leistungen für Familien), Steuerentlastungen (durch höhere Freibeträge) bis zur Förderung der Erwerbstätigkeit der Frauen (durch Arbeitsmarktpolitik und Bereitstellung familienergänzender Betreuungseinrichtungen). Weiterhin zählen eine familienfreundliche Ausgestaltung des Sozialversicherungssystems (durch Anrechnung von Erziehungszeiten, Mutterschaftsversicherung), eine familienfreundliche Städteplanung, Wohnungsbau- und Verkehrspolitik sowie die Förderung von Elternbildung und -beratung ebenfalls zur Familienpolitik. Aufgrund des föderativen Staatsaufbaus und eines überwiegend liberalen Staatsverständnisses ist die Familienpolitik in der Schweiz verglichen mit anderen europäischen Industriestaaten wenig ausgebaut. Gegenwärtig wird in der Schweiz die Notwendigkeit eines erweiterten Engagements des Staates zugunsten der Familie kaum mehr bestritten, die Schweizerische Volkspartei stellt hier aufgrund ihres altliberalen Staatsverständnisses eine Ausnahme dar. Die Freisinnig-Demokratische Partei möchte gemäß ihrem liberalen Wirtschaftsverständnis die Familie steuerlich entlasten, auf weitere Subventionierungen jedoch verzichten, stattdessen eher den Erwerbsgrad der Frauen vergrößern, was aus ihrer Sicht auch wieder der Kaufkraft der Familie insgesamt zugute kommt. Die Sozialdemokratische Partei verbindet die Gleichstellungspolitik zugunsten der Frauen mit einer starken familienbezogenen Subventionierung, die sich bevorzugt allerdings zugunsten der unteren Einkommensklassen auswirken soll. Die Christlichdemokratische Volkspartei verbindet Subventionen zugunsten der Familie (die jedoch in ihrem Umfang geringer ausfallen, als es die Sozialdemokratie vorschlägt) mit Steuerentlastungen, ihr geht es gemäß ihrem Selbstverständnis vor allem auch um die Anerkennung familiärer Leistungen. Verweise: Familie Krippe und Kindertagesstätte Literatur:
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