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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Familie
Alltagssprachlich wird mit dem Begriff Familie zweierlei gemeint: zum einen die Gemeinschaft von Eltern mit ihren wirtschaftlich noch nicht selbständigen Kindern, zum anderen bezeichnen wir mit diesem Begriff eine gegenüber außen abgrenzbare Gruppe miteinander in verwandtschaftlichen Verhältnissen stehender Personen. Die Soziologie unterscheidet die "Kern- oder Nuklearfamilie" von der "erweiterten Familie" (König 1978).
Die Kernfamilie ist die vorherrschende Familienform im westlichen Kulturkreis: In einem Haushalt leben Eltern gemeinsam mit ihren wirtschaftlich abhängigen Kindern. Das Haushalten bezieht sich auf den gemeinsamen Konsum (Wohnung und Verpflegung), als Produktionsgemeinschaft existiert die Familie (von Ausnahmen in der Landwirtschaft abgesehen) seit der Industrialisierung nicht mehr. Gelegentlich kommt es vor, dass weitere Verwandte (Großeltern, Geschwister der Eltern usw.) im gleichen Haushalt mitleben, diese Haushaltsform stellt inzwischen jedoch eine Ausnahme dar. Die Zunahme von Trennungen und Ehescheidung sowie der erneuten Wiederverheiratung bewirkt eine Ausbreitung der so genannten neuen Familienformen, die umgangssprachlich als Eineltern-, Stief- und Fortsetzungsfamilien bezeichnet werden. Die Migration von Arbeitnehmenden und ihren Angehörigen aus anderen Kulturkreisen hat zur Folge, dass kulturell anders geprägte und organisierte Familienformen sich in den Industrieländern verbreiten. In der westlichen Kultur sind ausschließlich die Eltern für die Sorge um ihre Kinder und für deren Erziehung verantwortlich. So obliegt es den Eltern, für den Lebensunterhalt ihrer Kinder zu sorgen wie auch juristisch die Verantwortung für ihre Kinder zu tragen. Diese beiden Funktionen verschwinden im Prinzip mit der Volljährigkeit und der wirtschaftlichen Verselbständigung der Kinder. Persönliche Bindungen und wechselseitige Solidarverpflichtungen, wie sie ohnehin in der erweiterten Familie bestehen, bleiben nach dieser Ablösung zwischen Eltern und Kindern dennoch in der Regel erhalten. Im westlichen Kulturkreis hat sich die innerfamiliale Arbeitsteilung seit Mitte des 20. Jahrhunderts sehr gewandelt: Gehörte es in der "traditionalen Ernährerfamilie" zur Pflicht des Mannes bzw. Familienvaters, die Hauptlast der ökonomischen Versorgung der Familie zu tragen, während die Frau bzw. Mutter mit der Haushaltsführung und der Kindererziehung betraut war, so wird diese Aufgabenteilung gegenwärtig flexibler gehandhabt. Hintergrund für diesen Prozess ist die Bildungsexpansion, von der vor allem Frauen profitieren, sowie der daraufhin erfolgte vermehrte Einbezug der Frauen in den Arbeitsmarkt. Die persönlichen Beziehungen innerhalb der Familie sind emotionaler Natur, Familien- und Freundschaftsverhältnisse sind die einzigen Lebenszusammenhänge, in denen der affektive Austausch untereinander ausdrücklich erwünscht ist. Gleichwohl sind die Beziehungen zwischen Kindern und Eltern wegen der einseitigen Sorge- und Erziehungsverpflichtungen asymmetrisch. Universales Merkmal aller Eltern-Kind-Verhältnisse ist das Inzest-Verbot als Norm: Während die Sexualität unter den Eltern als Ausdruck ihrer wechselseitigen emotionalen Zuneigung gilt, ist Sexualität zwischen Kindern und Eltern wie auch unter Geschwistern ausdrücklich qua gesellschaftlicher Norm verboten. Die innerhalb der Familie und in der Regel von den leiblichen Eltern ausgeübten sozialisatorischen Funktionen sind wesentlich für den Persönlichkeitsaufbau, insbesondere der Ausbildung der Individualität. Die Unabdingbarkeit des familiären Rahmens für die Sozialisation relativiert jedoch nicht die Bedeutung der schulischen Sozialisation. Familie und Bildungssystem können sich nicht wechselseitig ersetzen. Verweise: Ehe Elterliche Sorge Familienarbeit Familienpolitik Scheidung Unterhaltspflicht Literatur:
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