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der Sozialpolitik

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Europäische Union

Die Europäische Union (EU) ist ein vertragsbasierter Verbund europäischer Staaten mit der umfassenden Aufgabe, "die Beziehungen zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen ihren Völkern kohärent und solidarisch zu gestalten" (Art. 1 des EU-Vertrags).
Die Ursprünge der EU mit ihren gegenwärtig 15 Mitgliedländern gehen zurück auf den von Jean Monnet ausgearbeiteten und vom französischen Außenminister Robert Schuman am 9. Mai 1950 präsentierten Plan, welcher zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) durch den Vertrag von Paris führte (unterzeichnet am 18.4.1951 von den 6 Gründungsmitgliedern Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden). Durch die Römer Verträge (unterzeichnet am 25.3.1957) errichteten die 6 Gründungsmitglieder später auch die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) sowie das Herzstück im weiteren Prozess der europäischen Einigung, die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG). Ein Fusionsvertrag vereinigte am 1. Juli 1967 die Institutionen der drei Europäischen Gemeinschaften. Auf die Vollendung der Zollunion (1.7.1968) und des gemeinsamen Agrarmarktes folgte nach dem Beitritt des Vereinigten Königreichs, Irlands und Dänemarks (1.1.1973) eine Stagnationsphase. In weiteren Beitrittsrunden traten später auch Griechenland (1.1.1981), Portugal und Spanien
(1.1.1986) sowie Finnland, Österreich und Schweden bei (1.1.1995).
Die Stagnation wurde erst mit dem Programm zur Vollendung des europäischen Binnenmarktes mit dem Zieldatum 1992 überwunden. Dieses wurde 1985 lanciert und durch das Inkrafttreten der ersten umfassenden Revision der Gründungsverträge durch die Einheitliche Europäische Akte (1.7.1987) wesentlich erleichtert. Projekte für eine Währungsunion und eine "politische Union" der Gemeinschaftsländer führten bald zur erneuten Revision der Gemeinschaftsverträge und zur Gründung der Europäischen Union durch den Vertrag von Maastricht (unterzeichnet am 7.2.1992). Mit der Umbenennung der EWG in "Europäische Gemeinschaft" (EG) trug der Maastrichter Vertrag der allmählichen Vertiefung und Ausweitung der Kompetenzen der Gemeinschaft Rechnung. Der Vertrag sah u.a. die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) innerhalb der EG-Säule vor sowie eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres als zwei weitere, anfangs weitgehend zwischenstaatlich geprägte Säulen unter dem gemeinsamen Dach der EU.
In der Folge vereinbarte die EU in den Verträgen von Amsterdam und Nizza (unterzeichnet am 2.10.1997 bzw. am 26.2.2001) weitere Revisionen der Gründungsverträge, übernahm mit der Integration des Schengener Besitzstandes in die EU und mit dem Beginn einer Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (1999) weitere wichtige Aufgabenbereiche, vollendete nach 3-jähriger Übergangsphase mit der Einführung von Euro-Bargeld die Währungsunion (1.1.2002) und führte Verhandlungen mit 12 Beitrittskandidaten aus Zentral- und Osteuropa sowie dem Mittelmeerraum.
Nebst dem bevorstehenden gleichzeitigen Beitritt von bis zu 10 dieser Länder strebt die EU auch eine weitere Stärkung ihrer demokratischen Legitimation, ihrer inneren Funktionstüchtigkeit sowie ihres äußeren Einflusses durch einen Verfassungsvertrag an, der durch den breit abgestützten und öffentlich tagenden Europäischen Konvent vorbereitet wird.
Die vier wichtigsten Gemeinschaftsorgane sind das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission und der Gerichtshof. Der Rat teilt sich die exekutiven Aufgaben mit der Kommission und die legislativen Aufgaben mit dem direkt gewählten Parlament, während der Gerichtshof die gerichtliche Kontrolle ausübt. Der Gerichtshof hat seinen Sitz in Luxemburg. Plenarsitzungen des Parlamentes finden normalerweise in Straßburg statt. Die übrigen Aktivitäten der EU-Institutionen konzentrieren sich in Brüssel. Mit ihren Verordnungen und Richtlinien verfügt die EU über gesetzliche Instrumente, welche bindend sind, über nationalem Recht stehen und direkte Rechtswirkung entfalten können.
Wichtige Konfliktlinien bei der Debatte um die Entwicklung der EU betreffen die grundlegende institutionelle Form (bundesstaatliche versus zwischenstaatliche Organisationsformen), den Einfluss der Bürgerinnen und Bürger ("demokratisches Defizit"), das Verhältnis zwischen Markt und Staat sowie den Grad der äußeren Offenheit bzw. Abschottung ("Festung Europa").

Verweise: Europäische Kommission Europäischer Gerichtshof Europäisches Parlament Rat der Europäischen Union

Internet:

  • http://http://www.europa.eu.int

    Literatur:

  • Dietmar Herz, Die Europäische Union: Politik, Recht, Wirtschaft, Fischer Taschenbuch, Frankfurt am Main, 2000
  • Frank Pfetsch, Die Europäische Union: Geschichte, Institutionen, Prozesse, Uni-Taschenbücher, Stuttgart 2001
  • Helen Wallace und William Wallace, Policy-Making in the European Union, Oxford University Press, Oxford 2000.

    Alkuin Kölliker


    Europäische Kommission Europäische Währungsunion