Wörterbuch
der Sozialpolitik

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Europäische Gemeinschaft und soziale Sicherheit

In der Europäischen Gemeinschaft liegt das Dossier der sozialen Sicherheit vorwiegend in den Händen der Mitgliedstaaten: Sie entwickeln ihre eigenen Systeme und organisieren deren Verwaltung und Finanzierung. Es existiert also kein europäisches System der sozialen Sicherheit, welches Pflegeleistungen, Altersrenten usw. garantieren würde. Allerdings verfügt auch die Gemeinschaft selbst durchaus über Kompetenzen in diesem Bereich. Der EG-Gründungsvertrag enthält die Absicht, ein hohes Niveau der sozialen Sicherheit zu gewährleisten (Art. 2), beinhaltet eine Politik im sozialen Bereich (Art. 3), sieht eine Koordination der nationalen Systeme im Zusammenhang mit der Freizügigkeit der Arbeitnehmer vor (Art. 42, ehemals Art. 51), erwähnt ein sozialpolitisches Programm (Art. 136, ehemals Art. 117) und verlangt von der Gemeinschaft, die Aktion der Mitgliedstaaten zu unterstützen und zu ergänzen (Art. 137, ehemals Art. 118). Der Artikel 141 (ehemals Art. 119) verbietet Diskriminierungen zwischen weiblichen und männlichen Lohnabhängigen, insbesondere im Bereich der betrieblichen Systeme der sozialen Sicherheit. Allerdings betont Artikel 4 über die Wirtschafts- und Währungspolitik den freien Wettbewerb (ohne Vorbehalt betreffend die soziale Ebene), formuliert Artikel 5 Absatz 2 das Subsidiaritätsprinzip und verlangt für die Anwendung der oben erwähnten Bestimmungen (Art. 42 und 137) einstimmig gefasste Beschlüsse, wodurch das Ausmaß der Kompetenzen eingeschränkt wird.
Das im Zuge der Anwendung des Vertrags entstandene Recht (abgeleitetes Recht) hat sich vor allem im Bereich der Koordination der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit entwickelt (EWG Nr. 1408/71 und EWG Nr. 574/72). In Sachen Harmonisierung oder Konvergenz ist seine Tragweite deutlich begrenzter, mit Ausnahme der Gleichbehandlung von Frauen und Männern und der Gesundheit sowie der Sicherheit der Lohnabhängigen. Die Empfehlung von 1992 betreffend die Konvergenz der Ziele und der Politik des sozialen Schutzes betont die grundlegende Mission im Bereich der sozialen Sicherheit. Hervorzuheben gilt es die sehr wichtige Rolle des Europäischen Gerichtshofes, der sich bei seinen Entscheiden an den Zielbestimmungen des Vertrages, insbesondere an jenen betreffend den freien Personenverkehr und das Verbot von Diskriminierungen, orientiert.

Verweise: Eurokompatibilität/autonomer Nachvollzug Europäische Union Gleichbehandlung von Mann und Frau Konvergenz (in der Europäischen Union) Personenverkehr (freier) Soziales Europa

Internet:

  • http://www.europa.eu.int/scadplus

    Literatur:

  • Pierre-Yves Greber (Hrsg.), La sécurité sociale en Europe à l'aube du XXIe siècle. Mutations, nouvelles voies, réformes du financement, Helbing & Lichtenhahn, Basel 1996
  • Stephan Leibfried, Paul Pierson (Hrsg.), Standort Europa. Sozialpolitik zwischen Nationalstaat und Europäischer Union, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1998.

    Pierre-Yves Greber


    Europäische Gemeinschaft Europäische Kommission