Wörterbuch
der Sozialpolitik

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Eurokompatibilität/autonomer Nachvollzug

Eurokompatibilität bzw. autonomer Nachvollzug bezeichnen die Anpassung des nationalen Rechts an das Recht der Europäischen Union. Nach der Ablehnung des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), das die Anpassung weiter Teile des schweizerischen Rechts, einschließlich des Arbeitsrechts und der Sozialversicherungen, an das Europarecht vorsah, beschloss der Gesetzgeber, bestimmte Bereiche des schweizerischen Rechts im Rahmen des autonomen Nachvollzugs dennoch anzupassen. Bezüglich des Sozialrechts sind die Bestimmungen des Obligationenrechts über den Arbeitsvertrag zu erwähnen (Betriebsübergang und Massenentlassungen) sowie das eidgenössische Mitwirkungsgesetz (SR 822.14). Weitere Anpassungen sind im Rahmen des Abkommens zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten über die Freizügigkeit vorgenommen worden.

Verweise: Bilaterale Abkommen Europäische Gemeinschaft und soziale Sicherheit Europäische(n) Union (Instrumente der) Europäische(n) Union (Reglementierung der) Personenverkehr (freier)

Internet:

  • http://http://www.europa.admin.ch

    Literatur:

  • Botschaft vom 24. Februar 1993 über das Folgeprogramm nach der Ablehnung des EWR-Abkommens, BBl. 1993 I 805
  • Thomas Cottier, Matthias Oesch, Die sektoriellen Abkommen Schweiz - EG - Ausgewählte Fragen zur Rezeption und Umsetzung der Verträge vom 21. Juni 1999 im schweizerischen Recht, Stämpfli, Bern 2002
  • Bettina Kahil-Wolff, Suisse - Europe, mesurer le possible, viser à l'essentiel, Centre Patronal, Lausanne 1995.

    Bettina Kahil-Wolff


    Eugenik Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung