Wörterbuch
der Sozialpolitik

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Einelternfamilie

Als Einelternfamilie bezeichnet man einen privaten Haushalt, der aus einem Elternteil und mindestens einem Kind besteht. Weitere Verwandte können dem Haushalt, dessen Mitglieder durch wirtschaftliche, persönliche oder juristische Beziehungen miteinander verbunden sind, angehören. Der allein stehende Elternteil kann verwitwet, getrennt, geschieden oder ledig sein. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Frau.

Verweise: Familie Scheidung Unterhaltspflicht

Cristina Molo Bettelini Elio Venturelli


Eidgenössisches Versicherungsgericht Eingliederungsmaßnahmen