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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Dunkelziffer
Mit Dunkelziffer wird die Abweichung zwischen den erfassten bzw. bekannten Fällen eines Phänomens und dessen tatsächlicher Ausbreitung innerhalb einer Population bezeichnet. Beispielsweise ist die effektive Anzahl des sexuellen Missbrauchs an Kindern wesentlich höher, als durch Anzeigen oder Befragungen letztlich aufgedeckt und erfasst wird. Die genaue Höhe der unerfassten Fälle lässt sich nur durch Schätzung (mittels Proxy-Indikatoren) eruieren und bleibt letztlich unbekannt.
Der Begriff Dunkelziffer wird des Öfteren fälschlicherweise verwendet. So z.B. in Untersuchungen, welche die Anzahl der Personen bestimmen wollen, die, obwohl sie Anspruch auf Sozialhilfe hätten, diesen nicht geltend machen. Da sich die Höhe der potenziell Sozialhilfeberechtigten unter Zuhilfenahme personenbezogener statistischer Daten und durch Festlegung einer Sozialhilfegrenze (z.B. gemäß der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe, SKOS) bestimmen lässt, ist es in diesem Fall angebrachter, von Nichtbezugsquote zu sprechen. Verweise: Armut Beobachtung Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) Literatur:
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