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Wörterbuch der Sozialpolitik A - B - C - D - E - F - G - H |
Bilaterale Abkommen
Mit bilateralen Abkommen werden im Verhältnis Schweiz-Europäische Union (EU) die 7 sektoriellen Abkommen bezeichnet, welche zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft (EG) am 21. Juni 1999 unterzeichnet wurden und am 1. Juni 2002 in Kraft getreten sind. Es handelt sich hierbei um die folgenden Abkommen: 1. Abkommen über die wissenschaftliche und technologische Zusammenarbeit (Forschungsabkommen); 2. Abkommen über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens; 3. Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen; 4. Abkommen über den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen; 5. Abkommen über den Luftverkehr; 6. Abkommen über den Güter- und Personenverkehr auf Schiene und Straße sowie 7. Abkommen über die Freizügigkeit (Freizügigkeitsabkommen). Die Vertragsparteien sind auf der einen Seite die Schweiz, auf der anderen Seite die EG, beim Forschungsabkommen zusätzlich Euratom, beim Freizügigkeitsabkommen zusätzlich die 15 EU-Mitgliedstaaten.
Nach dem Willen der Vertragsparteien sind die 7 sektoriellen Abkommen untereinander verbunden und teilen dasselbe Schicksal: Sie sind gleichzeitig in Kraft getreten und werden, sollte ein Abkommen von den Vertragsparteien gekündigt werden, alle gleichzeitig außer Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist jedoch zu beachten, dass das Forschungsabkommen, welches von der Teilnahme der Schweiz an den fünften EU-Rahmenprogrammen (1998-2002) handelt, am 31. Dezember 2002 automatisch außer Kraft treten wird, ohne dass dadurch der Weiterbestand der übrigen Abkommen berührt wird. Das Freizügigkeitsabkommen, welches von der Personenfreizügigkeit, der Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit und der gegenseitigen Anerkennung beruflicher Qualifikationen handelt, ist für eine anfängliche Dauer von 7 Jahren abgeschlossen worden. Es verlängert sich auf unbestimmte Zeit, sofern nicht die EG oder die Schweiz der anderen Vertragspartei vor dem 31. Mai 2009 etwas Gegenteiliges notifizieren. In der Schweiz wird die Bundesversammlung über die Weiterführung des Abkommens mit einem Bundesbeschluss entscheiden, welcher dem fakultativen Referendum unterstehen wird. Kommt es zu keiner Verlängerung des Freizügigkeitsabkommens, so werden alle sektoriellen Abkommen außer Kraft treten. Verweise: Eurokompatibilität/autonomer Nachvollzug Europäische(n) Union (Reglementierung der) Konvergenz (in der Europäischen Union) Internet: Literatur:
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